Lizenzvertrag/AGB
Dieser Lizenzvertrag gilt zwischen Ihnen (Endnutzer,
Lizenznehmer) und dem Hersteller der Software. Die Software
umfasst das Software-Programm, deren elektronische Dokumentation
und (soweit vorhanden) Datenträger.
Nach dem heutigen Stand
der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in
allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses
Vertrages ist deswegen nur eine Software, die im Sinne der
Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
Bitte
lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie
diese Software installieren, benutzen, lizenzieren oder
weitergeben. Durch Installation, Benutzung, Lizenzierung oder
Weitergabe der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit
diesem Lizenzvertrag.
Falls Sie den Bestimmungen dieses
Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die
Software zu installieren, zu benutzen, zu lizenzieren oder
weiterzugeben.
1. Nutzungsrecht
Es existieren zwei Lizenztypen: Kommerzielle Software und Freeware.
1.1 Kommerzielle Software
1.1.1 Testversion
Die frei erhältliche Testversion dient ausschließlich zur
Begutachtung des Gebrauchswerts. Sie darf für einen einmaligen
Zeitraum von 28 Tagen kostenlos zu Testzwecken verwendet werden.
Soll die Software nach Ablauf des Testzeitraums weiter
verwenden, so muss eine Nutzungslizenz für die Vollversion
erworben werden.
Soll die Software nicht weiterverwendet
werden, so muss sie komplett deinstalliert und gelöscht werden.
Eine Verwendung ohne Nutzungslizenz über den Testzeitraum hinaus
stellt eine Verletzung des Lizenzvertrags dar und wird sowohl
straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.
1.1.2 Lizenzierte Vollversion
Durch Erwerb einer Nutzungslizenz erhält der Endbenutzer die
lizenzierte Vollversion und das Recht, die Software sowie alle
Updates, die innerhalb von 12 Monaten nach der Lizenzierung
erscheinen, gemäß diesen Bestimmungen unbefristet zu nutzen.
Eine Verletzung des Vertrages durch den Benutzer führt zum
Erlöschen des Nutzungsrechts.
Eine einzelne Lizenz kann von
einer einzelnen Person auf einem oder mehreren Computern
verwendet werden. Alternativ kann die Software auf einem
einzelnen Computer installiert werden und zu verschiedenen
Zeiten von verschiedenen Personen verwendet werden. Nur eine
dieser Varianten ist zulässig.
Arbeiten mehrere Personen
auf unterschiedlichen Rechnern mit der Software, so ist für
jeden Rechner auf dem das Programm installiert oder verwendet
werden kann, eine Lizenz notwendig.
Bei einigen Produkten
erfolgt eine Unterscheidung in Privatlizenz und Firmenlizenz.
Bei diesen sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
-
Privatlizenzen dürfen nur im privaten, nichtkommerziellen
Bereich von Privatpersonen eingesetzt werden.
- Der Einsatz
der Software in einem Unternehmen, einer Behörde, einem Verein,
einer Stiftung oder durch einen Selbstständigen oder
Gewerbetreibenden bedingt eine Firmenlizenz. Eine Firmenlizenz
kann von bis zu 5 Nutzern des Lizenznehmers verwendet werden.
Für mehr als 5 Nutzer sind entsprechend mehrere Firmenlizenzen
notwendig.
Der Hersteller bietet ab Lizensierung mind. 12
Monate kostenlosen Support per E-Mail.
1.2 Freeware-Software
1.2.1 Nichtkommerzielle Nutzung
Freeware-Software darf im privaten, nichtkommerziellen Bereich
von Privatpersonen (bis auf Widerruf) kostenlos verwendet
werden.
Ist eine Pro-Version der Software verfügbar, so
kann der Privatanwender diese bei Bedarf lizenzieren. Für
Pro-Versionen gelten die Bestimmungen unter 1.1.2.
1.2.2 Kommerzielle Nutzung
Für den Einsatz von Freeware-Software in einem Unternehmen,
einer Behörde, einem Verein, einer Stiftung oder durch einen
Selbstständigen oder Gewerbetreibenden ist (sofern verfügbar)
die Pro-Version der entsprechenden Software zu erwerben. Für
diese gelten die Bestimmungen unter 1.1.2.
Ist keine
Pro-Version der Software verfügbar, so hat der Anwender vor
Nutzung Kontakt zum Hersteller aufzunehmen um ein Nutzungsrecht
individuell zu vereinbaren.
1.3 Einschränkungen
- Veränderungen, Dekompilierung und Disassemblierung der
Software sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht.
- Entwicklung, Weitergabe und Nutzung von Methoden, die dem
Ziel dienen, die Einschränkungen der Testversion zu entfernen
sowie die Weitergabe der Vollversion oder der Lizenzdaten sind
nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht.
-
Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software
sind nicht zulässig.
2. Urheberrecht
Die Software, die Dokumentation sowie die Programm- und Datenkonzeption sind urheberrechtlich geschützt.
3. Pflichten und Haftung des Lizenznehmers
Sie sind verpflichtet
- sicherzustellen, dass die
lizenzierte Vollversion sowie die Lizenzdaten nicht in die Hände
von Dritten gelangen. Bei Zuwiderhandlung ist mit Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
-
die mit der Software erstellten Ergebnisse (z.B.
Rechnungsdokumente, Datensicherungen bei Datensicherungssoftware) unmittelbar nach
Erstellung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
- die mit der Software erstellten Ergebnisse und Daten
regelmäßig zu sichern und die Funktionsfähigkeit der
Datensicherung zu kontrollieren.
- die Software sowie die
zur Freischaltung der Vollversion notwendigen Daten sicher
aufzubewahren. Für den Hersteller besteht keine Verpflichtung,
die einmal bereitgestellte Software oder die Freischaltungsdaten
nochmals zur Verfügung zu stellen.
- den Hersteller darüber
in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die Vollversion bzw. die
Freischaltung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Bestellung und
Zahlung erhalten haben (z.B. wegen eines technischen Problems).
- sicherzustellen, dass dem Hersteller Ihre gültige
E-Mail-Adresse bekannt ist, falls Sie über das Erscheinen
kostenloser Updates informiert werden möchten.
4. Gewährleistung
Die Software wird „wie sie ist" zur Verfügung gestellt.
Der
Hersteller übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei
Änderung der Arbeitsumgebung oder externer Systemen jederzeit
funktionsfähig bleibt.
Die Verantwortung für die richtige
Auswahl und den richtigen Einsatz der Software, und damit auch
für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben,
trägt der Lizenznehmer.
5. Widerrufsrecht
Da die lizenzierte Vollversion mittels personalisierter Daten freigeschaltet wird und diese aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ist eine Rückgabe nicht möglich (vgl. § 312d BGB, Abs. 4). Der Nutzer hat aber die Möglichkeit, die Vollversionen bzw. Pro-Versionen vor Lizenzierung mittels der Testversion ausgiebig zu testen.
6. Haftung
Der Hersteller haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden.
Die Haftung für mittelbare Schäden und
Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Weitergabe
Nur die Testversion sowie Freeware-Software dürfen (bis auf
Widerruf) weitergegeben werden. Veröffentlichungen auf
Datenträgern und im Internet innerhalb von Softwaresammlungen
und Zeitschriften sind (bis auf Widerruf) gestattet, sofern
folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Die Weitergabe
ist nur in vollständiger, unveränderter Form zulässig.
-
Für die Software selbst darf keine Bezahlung verlangt werden.
- Es ist ein sichtbarer Link zur Hersteller-Homepage
https://www.aborange.de anzugeben.
- Der Herstellers ist
vorab über die Veröffentlichung zu informieren.
8. Speicherung des Vertragstextes
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über unser Online-Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
9. Schlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Meine E-Mail-Adresse lautet mg@aborange.de
10. Gültigkeit
Es gelten der Lizenzvertrag und die Preise in der auf der Hersteller-Homepage https://www.aborange.de verfügbaren aktuellen Fassung.
11. Sonstiges
Fremde Vertrags- und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt.
12. Salvatorische Klausel
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Sollte eine der
Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der
übrigen Vereinbarungen nicht berührt.