DSGVO und BayOrganizer
Die folgenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. Da ich weder Rechtsanwalt, Datenschutzberater noch Steuerberater bin, erfolgen diese ohne Gewähr und stellen weder eine Rechs- noch eine Steuerberatung dar.
Auftragsverarbeitungs-Vertrags (AV-Vertrag)
Ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) zwischen uns als Hersteller des BayOrganizer und Ihnen als Nutzer des BayOrganizer ist nicht notwendig, weil wir keine personenbezogenen aus Ihrem BayOrganizer-Datenbestand verarbeiten.
BayOrganizer bezieht die Daten direkt vom eBay-API-Server und speichert diese auf Ihrem System. Die Datenübertragung erfolgt nicht über unseren Server. Wir haben keinerlei Zugriff auf diese Daten.
Der BayOrganizer selbst überträgt keine personenbezogenen Daten an Fremdsysteme.
Sollten Sie allerdings personenbezogene Daten aus dem BayOrganizer exportieren um sie an Dritte (z.B. einen Versanddienstleister) weiterzugeben, so kann dies einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit diesem notwendig machen. Informationen dazu erhalten Sie von einem Datenschutzberater oder einem Rechtsberater.
Löschung von Daten
Ab Version 11.80 besitzt die Software BayOrganizer eine Löschfunktion um (personenbezogene) Daten nach Ablauf der Löschfrist unwiderruflich aus der Datenbank zu entfernen. Informationen zu der für Sie gültigen Löschfrist erhalten Sie von einem Datenschutzberater oder einem Steuer- oder Rechtsberater.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Da Sie als Händler personenbezogene Daten verarbeiten, dürfte für Sie die Notwendigkeit bestehen, ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen. Sollten in der Beschreibung Ihrer Verarbeitungstätigkeiten den BayOrganizer erwähnen, so helfen Ihnen ggf. die o.g. Informationen über den Datenfluss und Datenhaltung der Software.
Auch weil die Verarbeitungstätigkeiten nutzerindividuell sind, können wir hier keine Textvorlage liefern.
Ein Datenschutzberater oder Rechtsberater kann Ihnen helfen, ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen.
Erstellt am 15.05.2018, Aktualisiert am 16.05.2018